Im Mittelpunkt dieser Veröffentlichung stehen gewaltförmige Konstellationen in den Erziehungshilfen aus den Jahren 2008/2009. Die leitenden Forschungsfragen beziehen sich auf die institutionellen Konstellationen und Nachwirkungen auf die Einrichtung.
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Im Bereich der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Polizei und Justiz zeigen die Praxisberichte in dieser TPJ, dass es im Wesentlichen darauf ankommt, dass die jeweiligen Systeme voneinander wissen und miteinander vernetzt sind, damit die Maßnahmen koordiniert werden können.
Vergegenwärtigt man sich die heilpädagogischen Grundsätze von Paul Moor, dann richten sich die Zielsetzungen der Kooperation nicht gegen den Fehler, sondern setzen sich für das Fehlende ein. „Erst verstehen, dann erziehen“ ist nach wie vor eine gültige Maxime, wenn die Kinder- und Jugendhilfe in den Kooperationen mit Jugendpsychiatrie, Polizei und Justiz Erfolg haben will. In diesen Beiträgen zu Theorie und Praxis der Jugendhilfe gilt es nicht nur die Einzelfallhilfen, sondern ebenso die Lebensweltorientierung und die gesellschaftlichen sozialen Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen.
Die vorliegende Ausgabe der »Beiträge zu Theorie und Praxis der Jugendhilfe« geht im ersten Teil auf rechtliche Fragen und Grundlagen der Arbeit mit (un)begleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein. Das UMG ist am 1. November 2015 in Kraft getreten. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Vertretung des Minderjährigen. Kritisiert wird die Interessenkollision durch eine »Notvertretung« durch das Jugendamt. Ein weiterer Diskussionspunkt ist die behördliche Altersfeststellung. Insbesondere die in Zweifelsfällen vorgenommene ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung, respektive die Weigerung der Betroffenen, diese vornehmen zu lassen, dürfen nicht automatisch zur sofortigen Beendigung der (vorläufigen) Inobhutnahme führen.
Im zweiten Teil dieser Ausgabe zu »Theorie und Praxis der Jugendhilfe« zum Thema »(un)begleitete minderjährige Flüchtlinge« geht es um Herausforderungen, pädagogische Ansätze und Erfahrungen in der Arbeit. So wird beispielsweise anhand der Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in München deutlich, wo wesentliche Fragestellungen im Kontext der Betreuung liegen. Dies betrifft unter anderem die flexible Organisation der Inobhutnahmeeinrichtungen, die Betreuungsintensität und die trägerübergreifende Zusammenarbeit. Bei der Ausgestaltung der Angebote ist darauf zu achten, dass realistische Zielsetzungen mit den jungen Menschen entwickelt werden und sich daran zu orientieren, was sie benötigen, um ein eigenständiges Leben führen zu können.